Es kann viele Gründe geben, seine Hundehaftpflicht zu kündigen. Zwar halten Verbraucherschützer eine Hundehaftpflicht generell für sinnvoll, da so alle Schäden erstattet werden, die der Vierbeiner nicht mutwillig anrichtet. Manchmal ist jedoch ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lukrativ, etwa wenn sich die Versicherungsbedingungen verschlechtern oder ein zweiter Hund mitversichert werden soll. In diesem Fall ist es notwendig, die Hundehaftpflicht fristgerecht zu kündigen. Beim Verlust oder Tod des Tieres ist es auch möglich, sofort aus dem Vertrag auszusteigen. Was in den einzelnen Fällen genau zu beachten ist, erklärt die Redaktion von hundehaftpflicht-vergleich.org.
Fristen beachten bei Kündigung der Hundeversicherung
Ein sofortiger Wechsel zu einem günstigeren Anbieter wie etwa Ammerländer ist bei einer Tierhaftpflicht jedoch nicht möglich. Der Halter kann seine Hundehaftpflicht jährlich kündigen und hat dabei eine ordentliche Kündigungsfrist von normalerweise drei Monaten zu beachten. Er kann die Hundehaftpflicht also bis drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres regulär kündigen. Das Versicherungsjahr stimmt wohlgemerkt nicht immer mit dem Kalenderjahr überein. Wurde der Vertrag beispielsweise zum 1. Mai geschlossen, ist es möglich, die Hundehaftpflicht bis zum letzten Arbeitstages des Januars zu kündigen. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Entscheidend ist nicht das Datum, an dem das Kündigungsschreiben für die Tierhaftpflicht verschickt wird, sondern der Tag des Eingangs beim Versicherer. Wer keine Zweifel aufkommen lassen möchte oder äußerst kurzfristig handelt, kann seine Hundehaftpflicht vor Ort kündigen. Dabei sollte er sich den Eingang durch einen Stempel der Filiale quittieren lassen. Üblich ist es jedoch, rechtzeitig per Post ein Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Wer eine Woche vor dem Ende der Frist eine schriftliche Kündigung verschickt, ist auf der sicheren Seite, zumal durch das Einschreiben ein Empfangsnachweis vorliegt. Egal, wie der Kunde seine Hundehaftpflicht letzendlich kündigen möchte: Eine Begründung ist nicht notwendig. Zwingend erforderlich ist jedoch das gewünschte Kündigungsdatum beziehungsweise die Angabe „zum nächstmöglichen Zeitpunkt„. Nicht fehlen dürfen auch Ort und Datum sowie die Unterschrift des Versicherungsnehmers. Dazu kann auch ausdrücklich erwähnt werden, dass kein Vertreterbesuch zur Kundenrückgewinnung gewünscht wird. Ebenso möglich ist die Bitte zur Bestätigung der Kündigung. Um die Hundehaftpflicht formal richtig zu kündigen, kann auch auf Formulare und Vorlagen zurückgegriffen werden.
Hundehaftpflicht beim Tod des Tieres kündigen
In einigen genau definierten Fällen besteht ein gesonderes Recht, die Hundehaftpflicht zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht bei Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist nicht nur bei der Tierhaftpflicht üblich, sondern gilt für alle Arten von Versicherungen. Steigen die Beiträge, ohne dass die Leistungen erweitert werden, kann der Kunde die Hundehaftpflicht sofort kündigen. Dieses Recht kann einen Monat in Anspruch genommen werden, nachdem der Versicherer die Beitragserhöhung angekündigt hat. Darüber hinaus haben beide Seiten nach einem Schadensfall das Recht, den Vertrag sofort aufzulösen.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn der Hund stirbt oder verloren geht. Dann tritt der „Wegfall der versicherten Risiken“, der in den allgemeinen Haftpflichtbedingungen verankert ist, in Kraft. Im Todesfall oder bei einem Diebstahl oder Verkauf des Tieres ist ebenso eine fristlose Kündigung möglich. Dem Schreiben ist ein Beleg beizufügen, etwa die Todesfeststellung durch den Tierarzt, eine polizeiliche Anzeige, ein Kaufvertrag. Reißt der Hund aus und ist nicht wieder auffindbar, dient die Abmeldebescheinigung für die Hundesteuer als Nachweis. Beim Kündigungsschreiben sind dieselben Formalitäten einzuhalten wie bei einer ordentlichen Kündigung. Auch für den Verkauf des Tieres oder einen Todesfall gibt es entsprechende Mustervorlagen.
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